Urheberrechtabgabe für USB-Sticks

In Zukunft sollen Hersteller von USB-Sticks eine Urheberrechtsabgabe von 10 Cent für jeden USB-Stick zahlen. Der Betrag ist nicht abhängig von der Speichergröße des Sticks. Der Betrag wird aus dem Grund berechnet, weil sich mit einem Stick natürlich prinzipiell auch Musiktitel kopieren lassen. Es ist damit zu rechnen, dass die USB-Sticks damit um 25 Cent teurer werden. Der Betrag fließt an die Verwertungsgesellschaften. Von dieser neuen Verordnung sind auch Speicherkarten betroffen. Auch wenn diese nur in Digicams verwendet werden, und niemals ein MP3-File zu Gesicht bekommen. Nicht betroffen sind übrigens Tesafilmrollen, da die Technik Daten auf Tesafilm zu speichern noch nicht marktreif ist. Aber grundsätzlich …

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